Kampfmittelerkundungen
Beim Verdacht auf Kampfmittel müssen in Vorbereitung bzw. während der Tiefbaumaßnahme entsprechende Erkundungen bzw. Freigaben vorgenommen werden. Die CWH Ingenieurgesellschaft mbH ist gemäß § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) für diese Arbeiten zugelassen. Ein ständig angestellter Mitarbeiter ist im Besitz des Befähigungsscheins gemäß § 20 des SprengG.
Wir führen die folgenden Arbeiten aus:
- Ortung von Blindgängern, Munition und anderen militärischen Altlasten
- Kampfmittelfreigaben von Bohransatzpunkten
- Freigabe von Verbauachsen o.ä. (Bohrlochsondierungen)
- Kampfmittelerkundung von Flächen für Aushubarbeiten
- Voranzeige Kampfmittelsuche, Erstellung Ergebnisprotokolle

