Kampfmittelerkundungen

Beim Verdacht auf Kampfmittel müssen in Vorbereitung bzw. während der Tiefbaumaßnahme entsprechende Erkundungen bzw. Freigaben vorgenommen werden. Die CWH Ingenieurgesellschaft mbH ist gemäß § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) für diese Arbeiten zugelassen. Ein ständig angestellter Mitarbeiter ist im Besitz des Befähigungsscheins gemäß § 20 des SprengG.

Wir führen die folgenden Arbeiten aus:

  • Ortung von Blindgängern, Munition und anderen militärischen Altlasten
  • Kampfmittelfreigaben von Bohransatzpunkten
  • Freigabe von Verbauachsen o.ä.  (Bohrlochsondierungen)
  • Kampfmittelerkundung von Flächen für Aushubarbeiten
  • Voranzeige Kampfmittelsuche, Erstellung Ergebnisprotokolle